Referendariat
Was ist das Referendariat?
Das Referendariat in Bayern dauert zwei Jahre. Der Beginn ist sowohl zum vollen Schuljahr als auch zum Halbjahr möglich. Bei Beginn zum Halbjahr liegt der Vorteil darin, dass man bessere Chancen hat, das ganze Schuljahr in einer Einsatzschule zu bleiben.
Erster Abschnitt: Seminarschule. Hospitationen (erste Wochen), danach Übernahme von Klassen der Seminarlehrer (ständige Überwachung des Unterrichts). Unterrichtsstunden fünf bis acht pro Woche. Zeitgleich Seminarsitzungen zu Schulkunde, politische Bildung, Pädagogik, Psychologie und in den beiden (bzw. drei) Unterrichtsfächern. Ablegen der 1. Lehrprobe gegen Ende des ersten Abschnitts.
Zweiter Abschnitt: Ein Jahr Einsatzschule. Die Referendare kommen an ein beliebiges Gymnasium in Bayern, das Bedarf in ihren Fächern hat und unterrichten dort eigenverantwortlich wie ein fertiger Lehrer (ohne dauernde Überwachung). Wochenstundenzahl 12 bis 17. Pro Fach begleitet von einem Betreuungslehrer, der am Ende auch die Beurteilung des Abschnitts mit verfasst. Ablegen der zweiten Lehrprobe, meist am Ende des zweiten Drittels des Abschnitts (Bei Beginn zum vollen Schuljahr etwa Mai/Anfang Juni). Anfertigen einer zweiten Zulassungsarbeit (in der Regel parallel zur unterrichtspraktischen Arbeit). Grundsätzlich ist zum Halbjahreswechsel ein Schulwechsel möglich, wird aber nach Möglichkeit vermieden. Referendare, die ihre Einsatzschule zum Zwischenzeugnis beginnen, müssen in der Regel öfter die Schule wechseln als diejenigen, die mit dem neuen Schuljahr beginnen konnten.
Dritter Abschnitt: Das letzte halbe Jahr wird wieder an der Seminarschule verbracht. Übernahme von Klassen der Seminarlehrer und eigenverantwortlicher Unterricht. Fünf bis 10 Wochenstunden. Seminarsitzungen. Dritte Lehrprobe ziemlich bald (nach zwei Monaten), Beginn der Abschlussexamina (mdl. Prüfungen in allen Seminarfächern).
Im Rahmen personeller Probleme wird aktuell über eine Umgestaltung des Referendariats nachgedacht, was v. a. den dritten Abschnitt betreffen würde. Konkrete Maßnahmen sind noch nicht verlautet.
Rechtliche Regelungen:
Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an Gymnasien (ZALG)
Was verdient man als ReferendarIn?
Eingangsamt | Euro |
---|---|
A12 | 1.094,76 |
A13 | 1.124,59 |
(Zahlen gültig ab dem 01.03.2010)
A bezeichnet die Besoldungsgruppe: A12 betrifft zum Beispiel das Referendariat als Realschullehrer
Genaue und aktuelle Beträge für das Gehalt eines Referendars sind auch auf der Seite des Landesamtes für Finanzen, unter Anwärtergrundbetrag.
Anstellung als LehrerIn
Wo kommt man hin? Bewerbung? Einstellungs-Chancen? Alternativen zum Staatsdienst?