Der Weg zum Steuerberater
Studium
Der Beruf des Steuerberaters ist zum Einen über ein wirtschaftswissenschaftliches oder rechtswissenschaftliches Studium an einer (Fach-)Hochschule zu erlangen.Anschließend ist eine praktische Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuerrechts abzuleisten.In der Regel liegt die Zeit,in der man diese Tätigkeit abzuleisten hat 3Jahre.
Ausbildung
Der andere Weg um Steuerberater zu werden ist der berufspraktische Weg über eine kaufmännische Ausbildung. Nach dem Abschluss dieser Ausbildung muss man für 10 Jahre eine Tätigkeit in auf dem Gebiet des Steuerrechts ableisten, um zur Steuerberaterprüfung zugelassen zu werden. Nach diesem Studium kann die Zulassung zur Steuerberaterprüfung erfolgen.
Steuerberaterprüfung
Die Steuerberaterprüfung besteht aus einen schriftlichen Teil, aus drei
Aufsichtsarbeiten und in einen mündlichen Teil.
Die Prüfungsgebiete sind:
- Steuerliches Verfahrensrecht
- Steuern vom Einkommen und Ertrag
- Bewertungsrecht,Erbschaftssteuer und Ertrag
- Verbrauch-/Verkehrssteuern
- Handeslrecht
- Betriebswirtschaft und Rechnungswesen
- Berufsrecht
Bestellung
Nach bestander Prüfung kann die Bestellung als Steuerberater erfolgen. Erst nach der Bestellung kann man sich als Steuerberater bezeichnen. Die Bestellung ist nur zulässig, wenn man eine selbständige Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuerrechtes oder auf den Gebieten der vereinbarten Tätigkeiten ausübt. Dabei wird auch die personelle Eignung getestet,bei der folgende Kriterien nicht zuftreffen dürfen.
- ungeordnete wirtschaftliche Verhältnisse
- die Fähigkeit zur Bekleidung öfftentlicher Ämter nicht besitzt
- gesundheitliche,starke Beeinträchtigungen
- mangelnde Eignung der Berufsplfichten als Steuerberater
- Ausübung einer beruflichen Tätigkeit, die unvereinbar ist mit dem
Beruf des Steuerberaters